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Alles rund um die PPWR
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Ziel dieser europäischen Regulation ist es, europaweit Abfall aus dem Verpackungsbereich erheblich zu reduzieren. Am 16. Dezember 2024 hat der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung als Teil des Green Deals verabschiedet, wodurch diese final beschlossen wurde. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU fand Ende Januar statt und die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die meisten Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026. Am 31.12.2029 endet die “Übergangszeit” auch für Pflanzentransportverpackungen. Danach ist die Nutzung von Einweg-Plastikverpackungen im B2B-Bereich bei nationalen Transporten und Transporten innerhalb eines Konzerns nicht mehr erlaubt. Für Transporte in einen anderen Mitgliedsstatt ist der Einsatz von 40% Mehrweg ab 2030 ausreichend. Die 100% Regelung greift in diesem Fall erst in 2040. Derzeit fallen Kartonageverpackungen noch nicht unter die Regelungen der PPWR und können auch nach
In den nächsten Monaten werden die nachgelagerten Gesetze zur PPWR erarbeitet. Dort werden dann auch Mindestumlaufzahlen festgelegt. Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass im Bereich Obst/ Gemüse und Pflanzen von mindestens 30 Umläufen auszugehen ist, die ein System erfüllen muss, um den gesetzlichen Bedingungen zu entsprechen. Für die EU ist es vor allem wichtig, Greenwashing zu verhindern und eindeutige Definitionen aufzustellen.
Verpackungen müssen schon jetzt gemeldet werden. In Deutschland geschieht dies z.B. an die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister). Ab dem 1.1.2030 gilt dies dann auch für viele Verpackungen, die bisher nicht meldepflichtig waren. Neben den reinen Meldepflichten wird es Behörden geben, die die Einhaltung der Regelungen überwachen.
Die PPWR gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU. Eine Missachtung wäre ein bewusster Bruch gesetzlicher Regelungen. Hier greifen dieselben Maßnahmen, die auch bei anderen Gesetzesverstößen vorstellbar sind. Um den Unternehmen die Umstellung zu ermöglichen, gilt die Übergangsfrist bis zum 1.1.2030.
Einweg versus Mehrweg
Natürlich ist die Anschaffung eines stabilen Trays im ersten Schritt kostenintensiver als das vergleichbar dünnere Material einer Einwegverpackung. Euro Plant Tray unterstützt die Branche bei der Umstellung auf nachhaltiges Mehrweg mit entsprechend liquiditätsschonenden Mietmodellen. Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, dass die Nutzung von Mehrweg bereits ab 4 Umläufen pro Jahr Kostenvorteile bietet: Rechenbeispiel einfügen
Mindestens 100 Nutzungen bzw. mindestens 10 Jahre Nutzungszeit ist durch die EPT Produzenten garantiert. Bei normalem Gebrauch ist aber von einer doppelt so langen Nutzung auszugehen. Nicht mehr gebrauchsfähige Einheiten (“End of Life") werden granuliert und als Rezyklat für weitere Produktionen verwendet. Innerhalb der Mietzeit können Sie ein EPT Tray so oft benutzen, wie sie wollen. Je öfter dies ist, umso geringer sind dann die Kosten pro Nutzung.
EPT mieten und nutzen
Nein, Euro Plant Trays werden in unterschiedlichen Mieten angeboten. Ein Kauf ist nicht möglich, EPT Trays bleiben immer im Eigentum der Euro Plant Tray eG, die entsprechend für einen funktionsfähigen Pool einsteht.
EPT bietet Mietmodelle von 1, 3, 5 und 10 Jahren an. Mieten ab 3 Jahren können entweder vorab bezahlt werden oder über liqiditätsschonende jährliche Raten.
EPTs können direkt bei der EPT bestellt werden. Siehe dafür unser Kontaktformular.
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